Gegenstand des Familienrechts sind insbesondere alle Probleme im Zusammenhang mit der Trennung von Eheleuten und schließlich der Scheidung – so vor allem Fragen des finanziellen Ausgleichs, der Unterhaltspflicht und der Klärung der Eigentumsverhältnisses bzgl. des ehelichen Haushalts.
Auch die Scheidung selbst ist an gewisse Mindestvoraussetzungen geknüpft, so vor allem an die Frage der „Zerrüttung“ der Ehe und die Klärung der wichtigsten Auseinandersetzungsprobleme.
Ein weiterer wichtiger Bereich des Familienrechts ist das Sorgerecht und das Umgangsrecht. Hierbei geht es vor allem darum, dass an vorderster Stelle dem Wohl des Kindes gedient ist.
Auch weil sich im Zusammenhang mit allen familierechtlichen Problemen sehr komplexe rechtliche Konstellationen, aber auch komplizierte Berechnungen von Unterhalts- und Ausgleichszahlungen ergeben, ist die Zuhilfenahme eines im Familienrecht spezialisierten Anwalts nahezu unerlässlich.
Düsseldorfer Tabelle
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/index.php
Eherecht (Scheidung, Rentenausgleich, Folgesache)
eherecht.pdf
Unterhaltsrecht (fiktives Einkommen, Kindesunterhalt)
Unterhalt - Einkommensfiktion.pdf
Umgangsrecht (Kindesumgang)
umgangsrecht.pdf
Zuständige Rechtsanwälte:
Nina Hedman
Christian Rimrott
Volker-Immanuel T. Brandlmeier