Die Strafverteidigung ist eines der klassischen und bekanntesten Aufgabenfelder eines Rechtsanwalts.
Ob es sich lediglich um geringfügige Verkehrsverstöße handelt oder aber um Kapitalverbrechen wie Raub, Mord oder Vergewaltigung – stets kommt es darauf an, dass dem Beschuldigten die Straftat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Dieser Nachweis kann mit Hilfe von Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und Urkunden, im Einzelgfall aber auch mit Hilfe einer Vielzahl lückenloser Indizien geführt werden.
Dem Strafverteidiger obliegt es dabei gegebenenfalls, alle Umstände, die für die Unschuld des Beschuldigten sprechen, herauszuarbeiten und sie in geeigneter Form der Polizei, der Staatsanwaltschaft und schließlich dem Strafrichter zu präsentieren.
Aber selbst dann, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht, ist es die von unserer Rechtsordnung vorgesehene Aufgabe des Strafverteidigers, alle Umstände, die möglicherweise für eine milde Bestrafung sprechen könnten, dem Richter zu verdeutlichen.
Nur so ist es möglich, dass am Ende ein wirklich „gerechtes“ und richtiges Urteil gesprochen werden kann.
Zuständiger Rechtsanwalt:
Marc Piegsa