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Rechtsanwaltskanzlei
Piegsa & Rimrott

Schwarze Horn 6
45127 Essen
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Rechtsschutzversicherung

Die angenehmste Art der Finanzierung rechtlicher Streitigkeiten ist diejenige über eine Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherer sind beim Bestehen eines entsprechenden Vertrages verpflichtet, die Durchsetzung jeder Forderung, die realistisch erscheint, zu finanzieren. Entsprechendes gilt für die aussichtsreiche Abwehr von Forderungen Dritter.

Ungeachtet des Ausgangs der Rechtsstreitigkeiten stellt der Rechtsschutzversicherer den Versicherungsnehmer von allen Verfahrenskosten frei, also auch von solchen, die gegebenenfalls dem Gegner zu erstatten wären.

Die Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung, ob im konkreten Einzelfall Deckung besteht, übernehmen wir für Sie als kostenfreie Serviceleistung. Nach Absprache ist es auch möglich, die endgültige Übernahme des jeweiligen Mandats zunächst von der Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung abhängig zu machen.


 
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