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24.07.2019Allgemeines Zivilrecht
Flugverspätung
 
 
Urlaubszeit = Reisezeit
Thema: Flugverspätungen
 
In den Sommerferien gönnt man sich einen schönen Urlaub an der See oder einem exotischen Land, also fliegt man mit dem Flugzeug in den Urlaub um möglichst wenig Reisezeit zu verlieren und entspannt im Urlaub anzukommen.

Aber in den Urlaubswochen sind die Flughäfen durchaus an ihren Leistungsgrenzen, so dass es häufig – mitunter zu erheblichen – Verspätungen kommt. Dies ist für Sie als Reisender mehr als nur ärgerlich. Es kostet sie wertvolle Urlaubszeit, Nerven und mitunter auch Geld. Aus diesem Grund gibt es in den Ländern der EU eine EU-Verordnung, welche Ihnen für Flugverspätungen Entschädigungssummen zuspricht. Je weiter der Flug geht und je länger die Verspätung ist desto höher ist auch die dort festgelegte Entschädigung. Diese kann bis zu 600 € pro Reisenden betragen.
Die Fluglinien sind verpflichtet Ihnen gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 über die Fluggastrechte die dort beschriebenen Entschädigungen zu zahlen, sofern die dort definierten Bedingungen erfüllt sind. Sollten Ihnen die Fluggesellschaften diese Zahlungen verweigern helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Selbst verständlich stehen wir Ihnen zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zu dem sie ihre Reiseunterlagen möglichst vollständig mitbringen.
Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass für Flüge von nicht EU Fluggesellschaften, also Fluggesellschaften welche ihren Hauptsitz nicht in der EU haben, aus einem nicht EU-Land in die EU nicht der EU Richtlinie unterliegen, sondern dem Reiserecht des jeweiligen Herkunftsstaates. So ist es beispielsweise bei einer türkischen Fluggesellschaft mit Hauptsitz in der Türkei, welche für den Rückflug aus der Türkei in die EU verantwortlich zeichnet. Hier müssen die Fluggastrechte nach türkischem Recht in der Türkei gegenüber der türkischen Fluglinie direkt durchgesetzt werden. In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt in der Türkei wenden. Allerdings sollten hierbei in jedem Fall die Rechtsverfolgungskosten vor ab geklärt werden, da hier häufig Kosten entstehen können, welche den Entschädigungsbetrag deutlich übersteigen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen einige Fragen beantworten konnte. Sofern Sie also nach einer erlittenen Flugverspätungen Entschädigungsansprüche überprüfen und gegebenenfalls einfordern lassen möchten, steht Ihnen der Unterzeichner selbstverständlich gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Marc Piegsa
Rechtsanwalt
 

Quelle: Rechtsanwalt Marc Piegsa


 
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