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23.03.2011Ausländerrecht
Neue Bleiberechtsregelung für Jugendliche

Nach einem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages wird das Bleiberecht für jugendliche Ausländer, die seit langer Zeit, aber ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel, in Deutschland leben, reformiert.
Danach sollen Jugendliche, die vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres nach Deutschland gekommen sind, und einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis im Alter zwischen 15 und 21 Jahren stellen, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen in Deutschland bleiben können, auch wenn sie bisher nur geduldet wurden.
Die neue gesetzliche Regelung soll jungen Menschen, die sich vor allem im Rahmen ihrer Schulbildung gut in Deutschland integriert haben, eine Chance geben, unabhängig vom Aufenthaltstatus ihrer Eltern hier bleiben zu dürfen.

Sofern die antragstellenden Jugendlichen noch minderjährig sind, sollen dann aber auch die Eltern unter erleichterten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Quelle: Rechtsanwalt Martin Niklas


 
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